Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) gesammelt und entsorgt werden.

Dies betrifft auch die Versandkartonagen.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Verpflichtungen, welche beim Inverkehrbringen von Verpackungen zu beachten sind und leistet somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.

Endress kommt seiner Verpflichtung nach dem VerpackG nach und ist unter der Nummer: TVP-04-036 registriert.