RoHS-Richtlinie sichert Verbraucherschutz

Mit der RoHS-Richtlinie ist die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten geregelt.

In der Fassung 2011/65/EU ersetzt sie seit dem 28.06.2011 die bisherige Richtlinie 2002/95/EG.

Mit der Richtlinie (EU) 2015/863 – anzuwenden seit dem 22.07.2019 wurde die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, nochmals erweitert.

In Deutschland wird dies durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) geregelt.